Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag (Abkürzung ''BT'') ist die gewählte Volksvertretung sowie als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Im politischen System Deutschlands wird der Deutsche Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk der deutschen Staatsbürger gewählt. Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht. Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk – wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane – zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“.
Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden Mitglieder beträgt 630. Durch die Wahlrechtsreform vom 17. März 2023 kam es zu einer Fixierung auf diese Zahl, nachdem die zuletzt gültigen Regeln durch Überhang- und Ausgleichsmandaten zu unterschiedlichen Gesamtzahlen der Abgeordneten führten.
Eine Legislaturperiode des Bundestages endet grundsätzlich nach vier Jahren oder davor durch Auflösung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB), die ihre Wirkungsstätte auch ''Hohes Haus'' nennen, können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Präsident des Deutschen Bundestages (kurz: Bundestagspräsident) vor, der zugleich den Vorsitz in der Bundesversammlung und im Gemeinsamen Ausschuss führt. Aktuelle Bundestagspräsidentin ist Julia Klöckner (CDU).
Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Grüne) und Bodo Ramelow (Linke) gewählt. Der Alterspräsident, 2025 war dies Gregor Gysi (Linke), leitet gemäß Geschäftsordnung die erste Sitzung des Deutschen Bundestages zum Beginn einer neuen Legislaturperiode.
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die ''Gesetzgebungsfunktion,'' das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrates, eines selbständigen Verfassungsorgans, das Aufgaben vergleichbar mit denen einer Zweiten Parlamentskammer (international üblicherweise als ''Oberhaus'' eingeordnet) hat. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushaltsplan. Im Rahmen seiner ''Kreationsfunktion'' wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die ''parlamentarische Kontrolle'' gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die ''Öffentlichkeitsfunktion,'' wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche des Volkes auszudrücken und es umgekehrt zu informieren.
Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude im Berliner Bezirk Mitte. Daneben unterhält er noch eine Reihe weiterer Funktionsgebäude zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. Das Reichstagsgebäude wird von der Polizei beim Deutschen Bundestag geschützt, die dem Bundestagspräsidenten untersteht. Veröffentlicht in Wikipedia
-
1
-
2